Gesundheitsgefährdungen durch Verdunstungskühlanlagen/Kühltürme
Neuregelung durch 42.BImSchV + VDI 2047 Blatt 2;
Überwachung- von Kühlkreisläufen/Verdunstungskühlanlagen
In warmwasserführenden Systemen zwischen 25 und 45°Cliegen günstige Vermehrungsbedingungen für Mikroorganismen vor.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Vermehrung von Legionellen die durch Aerosole über die Lungen aufgenommen werden können und zu schweren Lungenentzündungen, auch mit Todesfolge führen können.
Dass dies auch die umliegenden Anwohner treffen kann, zeigten mehrere Fälle
in den vergangenen Jahren. Legionellen werden über die Luft viele Kilometer transportiert.
Jahr 2010 Raum Ulm/Neu-Ulm 6 Tote 64 Erkrankte
Jahr 2013 Warstein 2 Tote 165 Erkrankte
Jahr 2014 Weisweiler 39 Erkrankte
Jahr 2015 Bremen 20 Erkrankte
Die 42.BImSchV wurde am 12.07.2017 verabschiedet und ist am 19.08.2017 in Kraft getreten.
Sie beinhaltet u.a.
Anzeigepflicht der Anlage bei der zuständigen Behörde
Verstärkung der Betreiberverantwortung
Verpflichtung zur Wartung
Überwachung durch Dritte
Festlegung von Meldeverpflichtungen
Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
Im gleichen Zeitraum ist die VDI 2047 Blatt 2 erschienen.
Sie gilt für Verdunstungskühlanlagen und spiegelt den Stand der Technik.
Ziel ist die Betriebssicherheit der Anlagen und die Minimierung von Gesundheitsrisiken.
Damit wird klar geregelt, bei welcher Belastung welche Maßnahmen einzuleiten sind.
So besteht > 10.000KBE nun eine Meldepflicht.
Die Probenahme/Untersuchung darf nur von akkreditierten Probenehmern(VDI 2047 Blatt 2 oder VDI 6022) und Laboratorien (DIN EN ISO/IEC 17 025) durchgeführt werden.
Die Betreiber von solchen Anlagen wurden durch diese Neuregelung stark in die Pflicht genommen.
E N V I L E X
Umwelt-Arbeitssicherheit