Die Paloxe (= max 1 x 600 Liter-Box) ist kein verschließbares Gebinde, bedarf auch deshalb keiner Zulassung und hat keine 5-Jahres-Uhr.
So entspricht ein Transport mit ihr der sog. „losen Schüttung“.
Dabei gilt sie als ein Versandstück im Bezug auf die Bezettelung und fällt unter „Stückgut“.
1000-Punkte Regelung des 1.1.3.6 ADR
Befreit wird nur von
- ADR-Schein
- LKW-Kennzeichnung (keine orangefarbene Tafeln)
Gilt nur für den Transport von Stückgütern (nicht bei Tankwagen)
Selbst die Schutzausrüstung würde damit entfallen, wobei im Bezug auf die Arbeitssicherheit, zumindest eine Schutzbrille gegen mgl. Säureverletzungen beim Umgang mit dem Abfall mitzuführen wäre.
Lonnerstadt, 19.07.2012
Horst Gäck